Gebäudeschäden durch Starkregen
Aus aktuellem Anlass hier einige Formulierungen, die in einer guten Gebäudeversicherung enthalten sein sollten.
Gebäudeschäden durch eindringende Niederschläge
„Versicherungsschutz besteht, wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch eine Öffnung in das Gebäude eindringt, die durch eine versicherte Gebäudebeschädigung verursacht ist.“
Sonstige Gebäudeöffnungen
„Treten Niederschläge durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ein, leisten wir bis zu 3.000€ je Versicherungsfall für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen.
Überschwemmung
„Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge a) oder b).“
Schäden am Gebäude durch Starkregen treten im Kreis Vechta immer häufiger auf. Am letzten Wochenende betraf es besonders die Region Langförden, Visbek und Lutten.
Überprüfen Sie dringend ihre Wohngebäudeversicherung auf oben genannte Vertragsinhalte. Gerne helfen unsere Gebäude-Experten dabei.
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