Krankenversicherung
Eine Operation steht an!
Rund 18,3 Millionen Patienten wurden 2011 in einem deutschen Krankenhaus behandelt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 7,7 Tage. Wenn ein Aufenthalt aufsteht, dann lautet der Wunsch: optimale Behandlung, höchstmöglicher Komfort, schnellstmögliche Entlassung.
Wirtschaftlichkeit geboten.
Als gesetzlich Versicherter muss man da Abstriche machen. Keine Frage. Auch als Kassenpatient wird man nach allen Regeln der Kunst behandelt und ordentlich betreut. In der GKV gilt jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot. In §12 des fünften Sozialgesetzbuchs heißt es, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.
zusätzliche Krankenversicherung
Auch wenn der Aspekt oftmals im Vordergrund steht, nicht in einem Mehrbettzimmer liegen zu müssen ist nur eine von vielen Leistungen, die mit einer zusätzlichen Krankenversicherung zugekauft werden können. Gute Tarife decken auch in größeren Umfang Kosten für…..
…. Aufwendungen in Heilstätten beziehungsweise gemischten Anstalten, in denen neben Krankenhausleistungen zum Beispiel auch Sanatoriumsbehandlungen oder Kuren angeboten werden.
…. eine Behandlung durch Chefärzte und Privatärzte, die zu höheren Gebührensätzen abrechnen als in der GKV üblich.
…. ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen wird.
…. Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson, wenn ein Kind stationär behandelt wird.
…. vor- und nachstationäre Behandlungen, ohne dass auch die GKV dafür leistet.
Und eine Leitung natürlich nicht zu vergessen: ambulante Operationen im Krankenhaus.
Besonders bei geplanten Operationen sind sie mit einer sog. Chefarzt und Zweibettzimmer- Versicherung in der Lage, sich einen Arzt zu suchen, der in diesem Bereich spezialisiert ist, unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenkasse die Zusatzkosten übernimmt oder nicht.
Sorgen Sie für den Ernstfall vor!
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