Krankenkassenvergleich
Greifen Sie auf die langjährige Erfahrung der GKL-Versicherungsmakler in diesem Segment zurück und sparen Sie einige hundert Euro im Jahr!
Durch einen unabhängigen Krankenkassenvergleich können Sie einige hundert Euro im Jahr sparen! Zum 01.01.2015 hat die Bundesregierung erneut eine Krankenkassenreform beschlossen, bei der die Krankenkassen ihre Beitragssätze individuell festsetzen können, ein Krankenkassenwechsel ist hier empfohlen. Einige Krankenversicherungen werden zum 01.01.2015 zunächst einmal den Beitragssatz senken, woraus sich bei unseren GKL-Mandanten enorme Einsparpotentiale eröffnen. Sollte eine Krankenkasse dann mit dem eingenommen Geldern nicht auskommen, können einkommensabhängige Zusatzbeiträge von den Mitgliedern eingezogen werden. Leider wird dieser Zusatzbeitrag ausschließlich von den Mitgliedern geschultert werden müssen, die Unternehmen/Arbeitgeber bleiben hier außen vor. Dieser Zusatzbeitrag kann einige hundert Euro im Jahr betragen. Hier ist es wichtig, dass Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler an ihrer Seite haben der den Krankenkassenmarkt analysiert, damit sie bei einer guten und günstigen Krankenkasse versichert sind.
Krankenkassenvergleich: Wechselmöglichkeit
Führt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen das Versicherungsverhältnis während des ersten Monats der Beitragserhöhung vor der normalerweise geltenden Mindestversicherungszeit von 18 Monaten beenden. Erhebt eine Kasse etwa ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, können Versicherte bis Ende März ihre Mitgliedschaft kündigen und ab dem 1. April in eine andere Krankenkasse wechseln.
Wer jetzt schon zu einer der spendablen Kassen wechseln will, kann übrigens jederzeit kündigen – sofern er mindestens 18 Monate lang Mitglied eines gesetzlichen Versicherers war. Die Wechselfrist beträgt derzeit zwei Monate zum Monatsende.
Die Kernpunkte der Krankenkassenreform:
Beitragssatz: Vom bisherigen Beitragssatz von 15,5 Prozent aufs Einkommen zahlen 0,9 Punkte allein die Kassen-Mitglieder – dieser Anteil wird gestrichen. Der 14,6-Beitragssatz soll dann fest bleiben; Arbeitnehmer und -geber zahlen jeweils die Hälfte.
Zusatzbeiträge: Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen dürfen die Kassen künftig nicht mehr nehmen. Künftig können sie aber Zusatzbeiträge von den Kassenmitgliedern nehmen, die vom Einkommen abhängen. Wegen fehlender Milliarden aus dem wegfallenden 0,9-Prozent-Anteil kommen 2015 solche Zusatzbeiträge flächendeckend.
Sonderkündigungsrecht: Selbst die Erhebung eines geringen Zusatzbeitrages löst ein Sonderrecht zur Kündigung aus. Zwar darf man schon bisher die Kasse wechseln, aber 18 Monate ist man an sie gebunden. Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben oder erhöhen, müssen ihre Mitglieder künftig schriftlich darüber informieren.
Nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular um einige hundert Euro im Jahr zu sparen!