KFZ Versicherung Kündigungsfristen
KFZ Versicherung Tipp zu Kündigungsfristen: In der Regel müssen Kündigungen der Autoversicherung bis zum 30. November vorliegen, denn die Hauptfälligkeit der meisten Tarife ist der 1. Januar. Den Nachweis ihrer Kündigung sollten Autofahrer gut aufheben. Als Nachweis gelten in der Regel Faxprotokolle, Belege von Einschreiben oder die Eingangsbestätigung der E-Mail.
Sonderkündigungsrecht
Interessant ist auch das Sonderkündigungsrecht: Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben Autofahrer nämlich einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen – also auch nach dem Stichtag 30. November.