KFW Studienkredit Vechta
KFW Studienkredite sind Kredite, die zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten und/oder möglicher Studiengebühren dienen sollen.
In Deutschland hat das BAföG die Aufgabe, die Lebenshaltungskosten zu tragen – sofern die Eltern des Studenten wenig Verdienst im Sinne des Gesetzes haben und einige weitere Randbedingungen erfüllt sind.
Seit Anfang 2005 – mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Studiengebühren in Deutschland ermöglicht hat – wird verstärkt über ergänzende (zur Finanzierung der Studiengebühren) oder alternative Darlehensmodelle sowie einkommensabhängige Studienfinanzierung diskutiert. Es gibt mittlerweile etliche Angebote von privaten Kreditinstituten, eindeutiger Marktführer ist allerdings der KfW-Studienkredit der KfW.
Jeder Student kann den KfW-Studienkredit zum selben Zinssatz, unabhängig von Studienfach und -ort, den Noten, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern, beantragen.
Vorteil:
- Den Studienkredit bekommen EU-Bürger zwischen 18 und 44 Jahren, die ein Vollstudium, eine Weiterbildung oder eine Promotion (unabhängig von der Studienrichtung) absolvieren, ohne Bonitätsprüfung und Bedürftigkeitsnachweis.
- Man kann den Kredit jederzeit vollständig zurückzahlen (Sondertilgungen und vollständige Ablösungen sind jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres möglich), ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
- Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich neu festgelegt. Bei Vertragsabschluss garantiert die KfW-Bank dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren.
- Der Kredit lässt sich mit anderen Finanzierungsangeboten wie BaföG oder Bildungskredit kombinieren.
- Die Bezugszeit endet auf eigenen Wunsch hin nach Ende des Erststudiums oder spätestens nach dem 14. Semester.
Nachteil:
- Der Student muss Leistungsnachweise erbringen, um eine Weiterzahlung des Kredites zu sichern. Nach dem 5. oder 6. Semester müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, die den Fortgang des Studiums belegen.
- Gründe für ein Ende der Auszahlungen können mehr als 2 Urlaubssemester oder ein fehlender Leistungsnachweis sein.
Quelle: Wikipedia
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