Gebäudeschäden durch Starkregen
Schon wieder hat es den Landkreis Vechta getroffen, nach 2018 in Langförden Visbek Lutten nun 2019 in Lohne und Dinklage.
Damit Ihre Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude zahlt, achten Sie auf folgende Formulierungen:
Gebäudeschäden durch eindringende Niederschläge
„Versicherungsschutz besteht, wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch eine Öffnung in das Gebäude eindringt, die durch eine versicherte Gebäudebeschädigung verursacht ist.“
Sonstige Gebäudeöffnungen
„Treten Niederschläge durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ein, leisten wir bis zu 3.000€ je Versicherungsfall für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen.
Überschwemmung
„Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge a) oder b).“
Schäden am Gebäude durch Starkregen treten im Kreis Vechta immer häufiger auf. Es regnet seltener, aber wenn, dann kommen Mengen, die nicht abfließen.
Überprüfen Sie dringend ihre Wohngebäudeversicherung auf oben genannte Vertragsinhalte.
Wir helfen Ihnen sehr gerne und überprüfen ihre Wohngebäudeversicherung auf Absicherung gegen Starkregen.
Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen, in einem unverbindlichen Telefongespräch unter 04442-70 62 64 1
Email: info@gkl-makler.com
Jetzt Kontakt aufnehmen