Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten in Vechta
Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten in Vechta
Studenten aus Vechta sind oft auf der Suche nach der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung, doch als Student ist der Geldbeutel nicht unbedingt so prall gefüllt, dass man hier schon eine wichtige Berufsunfähigkeitsvesicherung mit einer hohen Absicherung abschließen könnte. Bei der richtigen Auswahl es Produktes sollte man auf eine sog. Nachversicherungsgarantie OHNE erneute Gesundheitsprüfung achten. Wie im obigen Bild zu erkennen, könnte man z.B. am Anfang, dem Geldbeutel entsprechend, eine geringere BU-Rente abschließen, diese dann im weiteren Verlauf des Erwerbslebens (Ende des Studiums) ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
Die Nachversicherungsgarantie ist nur ein Baustein von vielen, die eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung aufweisen muss. Achten Sie unter anderem auch auf die Arztanordnungsklausel, die abstrakte und konkrete Verweisbarkeit und auf die Finanzstärke des Versicherungsunternehmens.
Studierfähigkeit im eigenem Studiengang
Ein weiterer wichtiger Baustein auf den Sie achten sollten, ist die Definition der genauen Tätigkeit bei Studenten. Studenten üben oft noch keinen Beruf aus, sondern streben diesen erst an. Daher passt der übliche Begriff des „Berufs“ für Studenten nicht. Es empfiehlt sich daher eine bedingungsseitige Klarstellung, welche Tätigkeit bei der BU-Prüfung herangezogen wird. „Studierfähigkeit im eigenen Studiengang“ stellt auf die konkrete Ausgestaltung der studentischen Tätigkeit ab. Eine BU-Grad Ermittlung lässt sich so leichter durchführen als bei einem abstrakten Berufsbild. Abzugrenzen sind Regelungen, die auf „eine Tätigkeit als Student“ abstellen. Hier darf der Versicherte nicht mehr in der Lage sein, irgendein Studium auszuüben. Die versicherte Person könnte, wenn sie ihr Studium nicht mehr ausüben kann, auf einen anderen Studiengang verwiesen werden. Daher sollte bei Studenten immer auf die Studierfähigkeit im eigenen Studiengang abgestellt werden.
Heißt es im Kleingedruckten: …ihr Studium fortzusetzen… oder …der mit dem Studium angestrebte Beruf…
Auf welchen Beruf, welche Tätigkeit prüft die Gesellschaft im Leistungsfall? Auf die Tätigkeit als Student im Allgemeinem? Oder auf den Beruf den Sie nach erfolgreichem Studium ausüben würden? Hier sind die Formulierungen, ja sogar einzelne Wörter entscheidend!
Lebensstellung des angestrebten Berufs
Eine (konkrete) Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Lebensstellung auch nach der Verweisung gewahrt bleibt. In den Bedingungen wird meist auf die „bisherige Lebensstellung“ abgestellt. Diese bisherige Lebensstellung ist bei Studenten naturgemäß niedrig anzusetzen, da sie, wenn überhaupt, nur sehr geringe Einkünfte generieren und keine abgeschlossene Ausbildung vorzuweisen haben. Studenten könnten daher auch auf Tätigkeiten mit geringen Einkünften (konkret) verwiesen werden. Deshalb kann es von Vorteil sein, wenn bei Studenten bereits auf die Lebensstellung abgestellt wird, die regelmäßig mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird.
Sieh auch: http://www.franke-bornberg.de/ratings/
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