Seit dem 15. Juni dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Welche Kennzeichen die Fahrzeuge brauchen und was für den Versicherungsschutz gilt: Die wichtigsten Antworten im Überblick.
1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?
Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Tretroller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.
3. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?
Die Plakette bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann die Plakette gleich mitgenommen werden. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die schon über eine Versicherungsplakette verfügen.
4. Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsplakette unterwegs bin?
Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.
Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.
5. Was passiert, wenn ich mit meinem Elektro-Scooter einen Unfall verursache?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall absichern.
6. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?
Einige Versicherer bieten mittlerweile Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die Diebstahl abdecken.
7. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene Versicherung abschließen?
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Scooter fahren, die älter als 14 Jahre sind.
8. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?
Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Fahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Versicherung.
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Quelle: Die Versicherer GDV
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Kfz-Option für Fahranfänger
Eine Flatrate für Fahranfänger. Bei bestimmten Versicherungen profitieren junge Fahrer ab sofort vom neuen Angebot "Zusatzfahrer" in der Kfz-Versicherung.
Einmal zahlen, alle Autos fahren
Mit dem Angebot für Zusatzfahrer sollen Versicherte bis zu drei Zusatzfahrer in ihren Kfz-Haftpflichtpolice eintragen lassen können. Der zusätzlich eingetragene Fahrer könne dann jedes beliebige Fahrzeug (für einen Festbeitrag) fahren, dass bei der dieser Versicherung versichert ist.
Besonders junge Fahrer unter 23 profitieren enorm von dieser Regelung, da sie nur einen Festbeitrag zahlen und dann alle Fahrzeuge dieses Versicherers fahren dürfen. Man könnte es eine Flatrate nennen.
Das Besondere
Mit dem neuen Schutz möchte wir insbesondere Fahranfänger ein besonderes Angebot machen, denn diese können bei ihrem ersten eigenen Auto via Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 5 rutschen.
Wenn Sie als Fahranfänger von dieser besonderen Einstufung profitieren wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Email: info@gkl-makler.com
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Schon wieder hat es den Landkreis Vechta getroffen, nach 2018 in Langförden Visbek Lutten nun 2019 in Lohne und Dinklage.
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Damit Ihre Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude zahlt, achten Sie auf folgende Formulierungen:
Gebäudeschäden durch eindringende Niederschläge
"Versicherungsschutz besteht, wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch eine Öffnung in das Gebäude eindringt, die durch eine versicherte Gebäudebeschädigung verursacht ist."
Sonstige Gebäudeöffnungen
"Treten Niederschläge durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ein, leisten wir bis zu 3.000€ je Versicherungsfall für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen.
Überschwemmung
"Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge a) oder b)."
Schäden am Gebäude durch Starkregen treten im Kreis Vechta immer häufiger auf. Es regnet seltener, aber wenn, dann kommen Mengen, die nicht abfließen.
Überprüfen Sie dringend ihre Wohngebäudeversicherung auf oben genannte Vertragsinhalte.
Wir helfen Ihnen sehr gerne und überprüfen ihre Wohngebäudeversicherung auf Absicherung gegen Starkregen.
Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen, in einem unverbindlichen Telefongespräch unter 04442-70 62 64 1
Email: info@gkl-makler.com
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Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
Wir helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl und geben Ihnen gerne weitere Informationen, gerne in einem unverbindlichen Telefongespräch unter 04442-70 62 64 1
Email: info@gkl-makler.com
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