Zum 01.08. starten viele junge Menschen ins Berufsleben und beginnen eine Ausbildung. Mit dem ersten eigenem Geld stellt sich oft auch die Fragen nach den ersten eigenen Versicherungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung steht hier oft als erstes auf der Agenda, und das ist auch richtig so.
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Wie im Schaubild oben erkennbar, werden junge Leute, wie z.B. Azubis, häufig aus psychischen Gründen berufsunfähig. Dies ist aber nicht nur bei jungen Leuten so, sondern zieht sich durch alle Altersschichten.
Achten Sie bei der Auswahl des richtigen Anbieters auf folgende Punkte:
Nachversicherungsgarantie
Bei der suche nach der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung, merkt man schnell, dass es auch teuer werden kann. Bei der richtigen Auswahl es Produktes sollte man auf eine sog. Nachversicherungsgarantie OHNE erneute Gesundheitsprüfung achten. Wie im obigen Bild zu erkennen, könnte man z.B. am Anfang, dem Geldbeutel entsprechend, eine geringere BU-Rente abschließen (1000€), diese dann im weiteren Verlauf des Erwerbslebens (Ende des Studiums) ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
Die Nachversicherungsgarantie ist nur ein Baustein von vielen, die eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis aufweisen muss.
Definition der Tätigkeit bei Auszubildenden
Auszubildende üben noch keinen Beruf aus, sondern streben diesen erst an. Daher passt der übliche Begriff des "Berufs" für Auszubildende nicht. Es wird daher untersucht, ob eine bedingungsseitige Klarstellung erfolgt, welche Tätigkeit bei der BU-Prüfung herangezogen wird. Eine transparente Definition verschafft den Versicherten Klarheit über das versicherte Risiko und hilft Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Es wird positiv bewertet, wenn die versicherte Tätigkeit konkret beschrieben wird.
Gute Definition: außer Stande, die zuletzt betriebene Ausbildung oder den angestrebten Ausbildungsberuf auszuüben
Schlechte Definition: das der Ausbildung entsprechende Berufsbild
Möglichkeit der Verweisung bei Auszubildenden
Der Versicherer hat, sofern vertraglich vereinbart, unter bestimmten Voraussetzungen das Recht die versicherte Person abstrakt oder konkret auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherte nur auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden. Bei der abstrakten Verweisung hingegen kann auf Tätigkeiten, die aufgrund von Kenntnissen und Fähigkeiten durch die versicherte Person ausgeübt werden können, verwiesen werden. Es ist dabei unerheblich, ob man in diesem so genannten "Verweisungsberuf" auch tatsächlich eine Arbeitsstelle bekommt. Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte also selbst. Die Beschränkung auf eine konkrete Verweisung, möglichst schon ab Beginn der Ausbildung, wird positiv bewertet.
Schlechte Definition: Wer jedoch einen ähnlichen Beruf ausüben kann, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und sozial zumutbar ist, gilt als berufsfähig.
Lebensstellung und Verweisbarkeit
Eine (konkrete) Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Lebensstellung auch nach der Verweisung gewahrt bleibt. In den Bedingungen wird meist auf die "bisherige Lebensstellung" abgestellt. Diese bisherige Lebensstellung ist bei Auszubildenden naturgemäß niedrig anzusetzen, da sie, wenn überhaupt, nur sehr geringe Einkünfte generieren und noch keine abgeschlossene Ausbildung vorzuweisen haben. Auszubildende könnten daher auch auf Tätigkeiten mit geringen Einkünften (konkret) verwiesen werden. Es wird positiv bewertet, wenn bei Auszubildenden bereits auf die Lebensstellung abgestellt wird, die regelmäßig mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erreicht wird.
Gute Definition: nach der Hälfte der vorgesehenen Ausbildungszeit, die Lebensstellung, die mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erreicht wird
Reicht eine Krankschreibung aus, um eine BU-Leistung zu bekommen?
Wer krank geschrieben ist, auch über lange Zeit, ist nicht automatisch berufsunfähig! Arbeitsunfähigkeit (AU) und Berufsunfähigkeit (BU) schließen sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegenseitig aus, können also nicht gleichzeitig vorliegen. Dennoch haben beide Begriffe denselben Anknüpfungspunkt: das (krankheitsbedingte) Außerstandesein, den Beruf auszuüben. Wichtig sind hierbei zwei Aspekte: 1. Der Nachweis einer AU ist im Allgemeinen leichter zu führen als der Nachweis einer BU. 2. Tritt regelmäßig die Situation auf, dass der Krankenversicherer die Zahlung des Kranken(tage)gelds mit der Begründung einstellt, es läge bereits BU vor - der Berufsunfähigkeitsversicherer aber noch keine BU anerkannt hat. Beide Aspekte sprechen dafür, zumindest eine länger andauernde AU im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzuerkennen. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Versicherer grundsätzlich die (fachärztliche) Krankschreibung anerkennt oder die AU selbst überprüft. Im letzteren Fall kann es sein, dass zwar AU im Sinne der Krankenversicherung vorliegt, aber dennoch keine Leistungen aus dem BU-Vertrag erfolgen.
Hinweis: achten Sie beim Abschluß eine BU-Versicherung auf die sog. AU-Klausel, damit die BU-Rente bereits dann gezahlt wird, wenn lediglich eine Krankschreibung vorliegt, aber noch nicht unbedingt die Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Was kostet eine gute BU-Absicherung für einen Azubi?
Hier einige Beispiele:
18 Jahre alt - 1000 € BU Rente bis zum Endalter 63
technischer Zeichner - 27 € Monatsbeitrag
Industriekaufmann - 27 € Monatsbeitrag
Verfahrensmechaniker - 44 € Monatsbeitrag
Tischler - 58 € Monatsbeitrag
An den obigen Berechnungsbeispielen erkennt man, dass einige Berufe recht teuer sind. Daher unser Tipp
Schließen Sie schon als Schüler eine BU ab und profitieren Sie von den günstigen Beiträgen! Mehr Informationen zu Schüler BU´s -Klick-
weitere Tipps:
BU-Renten für Azubis von unter 750 € empfehlen wir nicht.
Sichern Sie nach Möglichkeit 1000 € ab mit Option auf Erhöhung der BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung (Nachversicherungsgarantie siehe oben)
AU-Klausel vereinbaren
geben Sie alle Vorerkrankungen an, seien sie noch so "banal" - bei Unsicherheit Ärzte kontaktieren und Nachfragen
Wir raten zu einem möglichst frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da sich auch der Gesundheitszustand schnell ändern kann. Ein Kreuzbandriss, einmal wegen Rückenproblemen beim Arzt oder eine schwierige Phase und die damit verbundenen "psychische" Erkrankung in den Arztakten, und schon kann es sein, nur eingeschränkten BU-Schutz zu bekommen, oder sogar eine Ablehnung.
Wir helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl und geben Ihnen gerne weitere Informationen, gerne in einem unverbindlichen Telefongespräch unter 04442-70 62 64 1
Email: info@gkl-makler.com
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