Ausgaben für Pflege steigen kontinuierlich. Pflegeplätze sind rar.
Eigenanteile: Der Gesamteigenanteil für Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Dabei ist die Streuung beachtlich. Für ein Viertel der Einrichtungen liegt der Gesamteigen-anteil unter 1.286 Euro, bei einem weiteren Viertel dagegen bei über 2.053 Euro und für ein Prozent der Einrichtungen sogar bei über 3.000 Euro. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede. So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen (Report Seite 30f.).
Pflegebedürftige: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von insgesamt 2,02 Millionen im Jahr 1999 um 51 Prozent auf 3,04 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. Hier sind alle Personen mit den Pflegestufen null bis drei beinhaltet. Davon waren 1,93 Millionen weiblich und 1,11 Millionen männlich. Zuletzt waren 79,5 Prozent der männlichen Pflegebedürftigen 60 Jahre und älter, während 90,5 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen zu dieser Gruppe gehören. 41,2 beziehungsweise 64,1 Prozent waren 80 Jahre und älter (Seite 65).
Stellen in der Pflege: In der ambulanten Pflege hat sich die Zahl der Vollzeitstellen, wenn man Teil- und Vollzeitstellen zusammenrechnet, zwischen den Jahren 1999 und 2015 um 84 Prozent erhöht, von 125.400 auf 238.800 Personen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Pflegebedürftigen, die sie versorgen, um 67 Prozent gestiegen, und zwar von 415.300 auf 692.300 Personen (Seite 131 f.).
Heimplätze: Im Jahr 2015 gab es 13.600 Pflegeheime in Deutschland mit insgesamt 928.900 Heimplätzen. Davon entfielen 877.100 Plätze auf die vollstationäre Pflege, 51.400 auf die Tagespflege und 400 Plätze auf die Nachtpflege (Seite 136 f.).
Schützen Sie sich mit einer guten Pflegeversicherung.
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Email: Kache@gkl-makler.de
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Quelle: Barmer
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Eine Operation steht an!
Rund 18,3 Millionen Patienten wurden 2011 in einem deutschen Krankenhaus behandelt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 7,7 Tage. Wenn ein Aufenthalt aufsteht, dann lautet der Wunsch: optimale Behandlung, höchstmöglicher Komfort, schnellstmögliche Entlassung.
Wirtschaftlichkeit geboten.
Als gesetzlich Versicherter muss man da Abstriche machen. Keine Frage. Auch als Kassenpatient wird man nach allen Regeln der Kunst behandelt und ordentlich betreut. In der GKV gilt jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot. In §12 des fünften Sozialgesetzbuchs heißt es, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.
zusätzliche Krankenversicherung
Auch wenn der Aspekt oftmals im Vordergrund steht, nicht in einem Mehrbettzimmer liegen zu müssen ist nur eine von vielen Leistungen, die mit einer zusätzlichen Krankenversicherung zugekauft werden können. Gute Tarife decken auch in größeren Umfang Kosten für.....
.... Aufwendungen in Heilstätten beziehungsweise gemischten Anstalten, in denen neben Krankenhausleistungen zum Beispiel auch Sanatoriumsbehandlungen oder Kuren angeboten werden.
.... eine Behandlung durch Chefärzte und Privatärzte, die zu höheren Gebührensätzen abrechnen als in der GKV üblich.
.... ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen wird.
.... Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson, wenn ein Kind stationär behandelt wird.
.... vor- und nachstationäre Behandlungen, ohne dass auch die GKV dafür leistet.
Und eine Leitung natürlich nicht zu vergessen: ambulante Operationen im Krankenhaus.
Besonders bei geplanten Operationen sind sie mit einer sog. Chefarzt und Zweibettzimmer- Versicherung in der Lage, sich einen Arzt zu suchen, der in diesem Bereich spezialisiert ist, unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenkasse die Zusatzkosten übernimmt oder nicht.
Sorgen Sie für den Ernstfall vor!
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