Durch einen unabhängigen Krankenkassenvergleich können Sie einige hundert Euro im Jahr sparen! Zum 01.01.2015 hat die Bundesregierung erneut eine Krankenkassenreform beschlossen, bei der die Krankenkassen ihre Beitragssätze individuell festsetzen können, ein Krankenkassenwechsel ist hier empfohlen. Einige Krankenversicherungen werden zum 01.01.2015 zunächst einmal den Beitragssatz senken, woraus sich bei unseren GKL-Mandanten enorme Einsparpotentiale eröffnen. Sollte eine Krankenkasse dann mit dem eingenommen Geldern nicht auskommen, können einkommensabhängige Zusatzbeiträge von den Mitgliedern eingezogen werden. Leider wird dieser Zusatzbeitrag ausschließlich von den Mitgliedern geschultert werden müssen, die Unternehmen/Arbeitgeber bleiben hier außen vor. Dieser Zusatzbeitrag kann einige hundert Euro im Jahr betragen. Hier ist es wichtig, dass Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler an ihrer Seite haben der den Krankenkassenmarkt analysiert, damit sie bei einer guten und günstigen Krankenkasse versichert sind.
Greifen Sie auf die langjährige Erfahrung der GKL-Versicherungsmakler in diesem Segment zurück und sparen Sie einige hundert Euro im Jahr!
Krankenkassenvergleich: Wechselmöglichkeit
Führt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen das Versicherungsverhältnis während des ersten Monats der Beitragserhöhung vor der normalerweise geltenden Mindestversicherungszeit von 18 Monaten beenden. Erhebt eine Kasse etwa ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, können Versicherte bis Ende März ihre Mitgliedschaft kündigen und ab dem 1. April in eine andere Krankenkasse wechseln.
Wer jetzt schon zu einer der spendablen Kassen wechseln will, kann übrigens jederzeit kündigen – sofern er mindestens 18 Monate lang Mitglied eines gesetzlichen Versicherers war. Die Wechselfrist beträgt derzeit zwei Monate zum Monatsende.
Nutzen Sie unser Kontaktformular um einige hundert Euro im Jahr zu sparen!
DWN: Krankenkassen-Reform
> weiterlesen
VERSICHERUNGSMAKLER, MEHRFACHAGENT ODER VERSICHERUNGSVERTRETER ?
Der richtige Ansprechpartner bei einer Versicherung ist der unabhängige Versicherungsmakler!
Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Versicherungsmakler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.
Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.
https://www.facebook.com/GklMaklerLohne
versicherungsvermittler-zahlen-2014
> weiterlesen
Die Summen, die die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, hören sich auf den ersten Blick ausreichend hoch an. Ein Platz im Pflegeheim kostet allerdings, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3000 Euro und mehr im Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.
Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Hierbei sind alle über 18-jährigen Versicherten der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung förderfähig, sofern sie noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten. Diejenigen müssen von den anbietenden Versicherungsunternehmen aufgenommen werden. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt bei 10 Euro im Monat. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Nutzen Sie unseren Pflege Online-Rechner.
> weiterlesen
Wer heute noch gesund und munter durch das Leben geht, kann morgen schon Pflegebedürftig sein, klingt zwar zunächst nur plakativ, ist aber leider die statistische Realität. Früher oder später kann jeden das Schicksal „Pflegefall“ ereilen. Das bedeutet nicht zwangsläufig Pflege auf Dauer. In manchen Fällen dauert die Pflegebedürftigkeit nur kurz an. Dennoch können hier schnell hohe Kosten anfallen. Es gibt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese stößt auch nach zahlreichen Reformen immer wieder schnell an ihre Grenzen. Denn egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten ab. Die Folge: Das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht sein. Daher besteht für jedermann Absicherungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und sich das Risiko pflegebedürftig zu werden mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr erhöht. Die Lösung hierfür lautet Pflegezusatzversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Nutzen Sie unseren Pflege Online-Rechner!
> weiterlesen